Gläubigerinformationssystem

EIGENVERWALTUNG UND SACHWALTUNG

Durch die erfolgreiche Beantragung einer Eigenverwaltung gewinnt ihr Unternehmen die Zeit für eine selbstbestimmte Sanierung mit den Mitteln des Insolvenzrechts. Auch wenn der Geschäftsleitung ein Sachwalter zur Seite gestellt wird: Sie behalten das Heft des Handelns in der Hand.

Der in der Eigenverwaltung liegende Vertrauensvorschuss ist nach dem Willen des Gesetzgebers gerechtfertigt, wenn das Eigenverwaltungsverfahren rechtzeitig und gewissenhaft vorbereitet wird. Es darf nicht zu erwarten sein, dass das Eigenverwaltungsverfahren nachteilhaft für die Gläubiger wird.

Wir helfen Ihnen frühzeitig, diese hohen Anforderungen zu erfüllen und begleiten Sie durch den ganzen Prozess der Sanierung.

UNSER ANGEBOT BEI DER EIGENVERWALTUNG UND SACHWALTUNG

  • Vorbereitung von Eigenverwaltungsverfahren § 270a InsO und entsprechender Insolvenzanträge
  • Begleitung der Geschäftsführung und Übernahme der Position als Generalbevollmächtigter oder Chief Restructuring Officer
  • Konzeptionierung und Entwurf von Insolvenzplänen samt erforderlicher Anlagen
  • Übernahme der Position des (vorläufigen) Sachwalters
  • Beratung und Übernahme der Position eines Generalbevollmächtigten oder Chief Restructuring Officers in Schutzschirmverfahren und Eigen­verwaltungen
  • Übernahme der Position des Sachwalters